Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich.
Mit
Ihrer Anzahlung schließen Sie (Sie und Ihre Mitreisenden, im Text auch
"Mieter" genannt) einen Vertrag über die private
Vermietung eines Ferienhauses für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu
den hier stehenden Mietbedingungen ab und akzeptieren sie als
allein verbindlich. Damit Sie über Ihre und unsere Rechte
und Pflichten orientiert sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden
Vertragsbedingungen sorgfältig durch.
Vertragsabschluß
·
Sie
geben uns Ihren Buchungswunsch mit vollständiger Anschrift (Name,
Vorname, Strasse, PLZ, Wohnort, Alter bei Kindern) aller anreisenden Personen und gewünschtem Buchungszeitraum per E-Mail, Fax,
Anruf oder Post.
· Wir
senden Ihnen umgehend ein freibleibendes Angebot per E-Mail (in
Ausnahmefällen auch per Fax oder Post), wenn der gewünschte
Zeitraum frei ist.
·
Sie
überweisen eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmiete, die 7
Wochentage nach dem
Angebotsdatum auf unserem Girokonto ersichtlich sein muss. Wenn wir die Anzahlung erhalten haben, wandeln wir die
Reservierung in eine Buchung um. Wenn
die Anzahlung nicht fristgerecht auf unserem Konto ist, sind wir
berechtigt das Haus anderweitig zu vermieten. Die erfolgte Anzahlung schließt die
Annahme dieser Geschäftsbedingungen ein. Auslandsüberweisungsgebühren
trägt der Mieter.
·
Wir
senden Ihnen eine Buchungsbestätigung / Rechnung über den Restbetrag per E-Mail.
· Die
Restzahlung muss spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt - ohne weitere
Aufforderung - bei uns eingegangen sein. Verspätete Zahlung bzw.
Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt uns das Objekt anderweitig
zu vermieten.
·
Nach
dem Eingang des Restbetrages und ca. 2 Wochen vor Ihrem Anreisetag senden wir Ihnen per E-Mail die vollständigen
Unterlagen mit allen notwendigen Informationen – z.B. den Namen und die Anschrift des
Schlüsselhalters am Ort, die Anschrift des Ferienhauses,
eine Anfahrtsskizze.
·
Die Kaution wird spätestens einen Monat nach Beendigung der Mietzeit
zurückerstattet, sofern keine Schäden entstanden sind.
Auslandsüberweisungsgebühren trägt der Mieter.
Kurzfristige Buchungen
Bei Abschluss eines
Vertrags weniger als 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der gesamte
Rechnungsbetrag sofort zu entrichten. Die vorgenannten Regelungen bezüglich
nicht erfolgter oder verspäteter Zahlung gelten entsprechend.
Änderungen
Bei Änderungen des Vertrages
entsteht Aufwandspauschale in
Höhe von 50 Euro, die sofort fällig wird.
Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit schriftlich von dem Vertrag
zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entstehen folgende
Entschädigungen:
- bis 150 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
- bis 120 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
- bis 90 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
- weniger als 90 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises
Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Es zählt
jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Der Mieter kann auch
einen Ersatzmieter stellen. Für den mit der Umdisposition verbundenen
Aufwand hat er an den Vermieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro
zu bezahlen. Mietern wird eine Reiserücktrittsversicherung
empfohlen.
Rücktritt
durch den Vermieter:
Kann
aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Nichtbewohnbarkeit durch Defekte, höhere
Gewalt oder Einbruch) das Haus nicht zur Verfügung gestellt
werden, erhält der Mieter den
gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurück und verzichtet auf weitere
Ansprüche.
Pflichten des Mieters
Der Mieter übernimmt das Ferienhaus in
einwandfreiem Zustand. Dem Mieter obliegt die pflegliche Behandlung und
die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Der
Mieter muß bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Auftretende Mängel sind dem Vermieter und dessen örtlichem
Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Ebenso informiert der
Mieter den örtlichen Betreuer
unverzüglich, falls ihm selbst etwas kaputt geht oder Schäden - auch unverschuldete - entstehen.
Der Mieter ist in der Regel durch seine Hausratversicherung (evtl. mit dem
Versicherer abklären) versichert.
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem
Grundstück sowie das Aufbauen von Campingbetten oder sonstigen Liegestätten
im Hause ist nicht erlaubt. Gärtnern und Reinigungskräften ist der
Zutritt auf das Grundstück jede Zeit erlaubt.
Haustiere & Rauchen
Haustiere
und Rauchen im Haus sind nicht erlaubt.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden aller Art
während des Aufenthaltes des Mieters im Ferienhaus. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere
Gewalt, etwa durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen
wird nicht gehaftet. Von der Leistungspflicht des Eigentümers
ausgeschlossen sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem
Ferienhaus und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die
Umgebung des Objektes, der Strand und die Verhältnisse im Dorf.
Der Mieter verzichtet insoweit auf
jegliche Schadensersatzansprüche.
Das Haus darf nur von den
bei der Buchung angemeldeten Personen belegt werden, wobei Kinder als volle Person zählen. Eine Überbelegung
bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Im Falle einer Überbelegung
sind der Vermieter
oder dessen Beauftrage am Ort berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten
Personen oder Haustiere unverzüglich abzuweisen und eine
angemessene zusätzliche Vergütung zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50 Euro zu verlangen.
Diese Regelung gilt auch für Dauerbesucher, wenn die durch mehrtägigen
Aufenthalt dieser Personen zusätzlich entstehende Inanspruchnahme des
Hauses einem Bewohnen gleichkommt. Dabei ist unerheblich, ob diese
Besucher in dem Haus auch übernachten oder sich nur tagsüber dort
aufhalten.
Das
Zubehör wie Kanu und
Kinderspielgeräte etc. darf auf eigenes Risiko mitgenutzt werden. Die
Funktionstüchtigkeit kann nicht bindend zugesichert werden. Der Mieter
hat sich vor der Benutzung davon zu überzeugen, dass dieses Zubehör in
gebrauchsfähigem Zustand ist. Schäden während der Mietzeit gehen zu
Lasten des Mieters. Der Mieter kann Schäden auf eigene Rechnung
fachmännisch beseitigen lassen.
Über Nacht dürfen keine
Möbel, Gartenmöbel oder andere Gegenstände auf den Rasenflächen
gelassen werden. Diese verhindern die automatische Bewässerung des Rasens
und verursachen Schäden, die nur mit großem Aufwand beseitigt werden
können.
Bitte
berücksichtigen Sie, dass unser Haus nicht behindertengerecht ist. Wenn
Sie eine oder mehrere geistig oder körperlich behinderte Personen in Ihrer
Gruppe haben,
müssen wir vor dem Vertragsabschluss schriftlich darüber informiert
werden.
Sämtliche vertraglichen
und außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den
Vermieter werden ausgeschlossen, es sei den, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Vertragliche
Haftung des Vermieters für Schäden einschließlich der Schäden wegen
Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten ist auf den
einfachen Mietspreis beschränkt.
Abreise
Die vereinbarte Rückgabezeit des Ferienhauses ist
einzuhalten. Nach der vereinbarten Uhrzeit ist dem Reinigungspersonal ein
jederzeitiges Betreten der Räumlichkeiten gestattet, verbunden mit der
uneingeschränkten Möglichkeit zur Reinigung.
Wenn das Ferienhaus nicht bis 10:00 Uhr am Abreisetag verlassen wird, sind
wir berechtigt, Ihnen die Tagesmiete und entstandene Kosten in Rechnung zu stellen und
mit der Kaution zu verrechnen.
Der Mieter verpflichtet
sich, das Haus, den Garten, die Garage und alle Gegenstände des
Mietobjektes in einwandfreiem Zustand gereinigt, aufgeräumt und in dem
Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Insbesondere ist
der Geschirrspüler zu leeren, die Abfälle sind zu entsorgen sowie
Küchengeräte und -maschinen, Töpfe und Geschirr sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
Bedarf
es einer Extra-Reinigung, so wird diese mit mindestens 20 € / Stunde
berechnet. Vor der Abreise nicht
angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Für die
Beseitigung der vom Mieter verursachten Schäden darf der Vermieter eine
Aufwandpauschale von mindestens 30 Euro in Rechnung stellen.
Reklamationen
Bitte
melden Sie eventuell vorgefundene oder aufgetretene Schäden oder Mängel - selbst kleinerer Art - auch in Ihrem Interesse unverzüglich dem
Verwalter mündlich und dem Vermieter (spätestens innerhalb 24 Stunden)
sowohl telefonisch als auch per Fax. Nach Ablauf dieser Frist
können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend
gemacht werden. Mängel, die erst bei oder nach der Abreise
gemeldet werden, berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen, Mietminderungen usw.
Bei unbegründeter Mängelanzeige hat der Vermieter
Anspruch auf die Erstattung der entstanden Kosten und Aufwendungen.
Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen
Mangels ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt,
wenn er zuvor den Mangel angezeigt und zu dessen Behebung eine angemessene
Frist gesetzt hat.
Alle elektrischen und elektronischen Geräte (z.B.
Waschmaschine, Trockner, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Toaster, Bügeleisen,
Staubsauger, Wasserkocher, Sat-TV etc.), Klimaanlagen und einige weiteren Gegenstände
werden ohne Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt. Bei eventuellen
Ausfällen und notwendigen Reparaturen besteht kein Anspruch auf
Mietminderung. Wir legen jedoch Wert auf Funktionstüchtigkeit der
Geräte, und sind bemüht eventuelle Ausfälle zügigst zu beheben.
Der Mieter ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus
dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter diesem gegenüber innerhalb
eines Monats nach Abgabe des Mietobjektes geltend zu machen. Ansprüche des Kunden und
seiner Mitreisenden gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem
Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter
Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen
Abreisetag. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung
von vor- und nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem
Vertrag.
Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im
Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine
Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen
Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Sonderwünsche und Nebenabreden
Eine Abtretung jedweder
Ansprüche und Pflichten des Mieters sowie seiner Mitreisenden im
Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen
Namen.
Sonderwünsche, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
Bestimmung des Gerichtsortes
unterliegt dem EuGVÜ ( Übereinkommen über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, zuletzt geändert durch
das Beitrittsübereinkommen vom 29. November 1996).
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen
gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche
Regelung.