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Villa Oleander
Ferienhaus in Griechenland
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

Der Mietvertrag ist rein privatrechtlich.  Mit Ihrer Anzahlung schließen Sie (Sie und Ihre Mitreisenden, im Text auch "Mieter" genannt) einen Vertrag über die private Vermietung eines Ferienhauses für einen begrenzten Zeitraum (Mietzeit) zu den hier stehenden Mietbedingungen ab und akzeptieren sie als allein verbindlich. Damit Sie über Ihre und unsere Rechte und Pflichten orientiert sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durch.

Vertragsabschluß

·         Sie geben uns Ihren Buchungswunsch mit vollständiger Anschrift (Name, Vorname, Strasse, PLZ, Wohnort, Alter bei Kindern) aller anreisenden Personen und gewünschtem Buchungszeitraum per E-Mail, Fax, Anruf oder Post.

·        Wir senden Ihnen umgehend ein freibleibendes Angebot per E-Mail (in Ausnahmefällen auch per Fax oder Post), wenn der gewünschte Zeitraum frei ist.

·         Sie überweisen eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmiete, die 7 Wochentage nach dem Angebotsdatum auf unserem Girokonto ersichtlich sein muss. Wenn wir die Anzahlung erhalten haben, wandeln wir die Reservierung in eine Buchung um. Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht auf unserem Konto ist, sind wir berechtigt das Haus anderweitig zu vermieten. Die erfolgte Anzahlung schließt die Annahme dieser Geschäftsbedingungen ein. Auslandsüberweisungsgebühren trägt der Mieter.

·         Wir senden Ihnen eine Buchungsbestätigung / Rechnung über den Restbetrag per E-Mail.

·        Die Restzahlung muss spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt - ohne weitere Aufforderung - bei uns eingegangen sein. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt uns das Objekt anderweitig zu vermieten.

·         Nach dem Eingang des Restbetrages und ca. 2 Wochen vor Ihrem Anreisetag senden wir Ihnen per E-Mail die vollständigen Unterlagen mit allen notwendigen Informationen – z.B. den Namen und die Anschrift des Schlüsselhalters am Ort, die Anschrift des Ferienhauses, eine Anfahrtsskizze.

·         Die Kaution wird spätestens einen Monat nach Beendigung der Mietzeit zurückerstattet, sofern keine Schäden entstanden sind. Auslandsüberweisungsgebühren trägt der Mieter. 

Kurzfristige Buchungen

Bei Abschluss eines Vertrags weniger als 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu entrichten. Die vorgenannten Regelungen bezüglich nicht erfolgter oder verspäteter Zahlung gelten entsprechend.

Änderungen

Bei Änderungen des Vertrages entsteht Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro, die sofort fällig wird.

Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entstehen folgende Entschädigungen:

- bis 150 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
- bis 120 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
- bis 90 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
- weniger als 90 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises

Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Der Mieter kann auch einen Ersatzmieter stellen. Für den mit der Umdisposition verbundenen Aufwand hat er an den Vermieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu bezahlen. Mietern wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

Rücktritt durch den Vermieter:  

Kann aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Nichtbewohnbarkeit durch Defekte, höhere Gewalt oder Einbruch) das Haus nicht zur Verfügung gestellt werden, erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

Pflichten des Mieters

Der Mieter übernimmt das Ferienhaus in einwandfreiem Zustand. Dem Mieter obliegt die pflegliche Behandlung und die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Der Mieter muß bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Auftretende Mängel sind dem Vermieter und dessen örtlichem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Ebenso informiert der Mieter den örtlichen Betreuer unverzüglich, falls ihm selbst etwas kaputt geht oder Schäden - auch unverschuldete - entstehen. Der Mieter ist in der Regel durch seine Hausratversicherung (evtl. mit dem Versicherer abklären) versichert. 

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück sowie das Aufbauen von Campingbetten oder sonstigen Liegestätten im Hause ist nicht erlaubt. Gärtnern und Reinigungskräften ist der Zutritt auf das Grundstück  jede Zeit erlaubt.

Haustiere & Rauchen

Haustiere und Rauchen im Haus sind nicht erlaubt.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden aller Art während des Aufenthaltes des Mieters im Ferienhaus. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, etwa durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Von der Leistungspflicht des Eigentümers ausgeschlossen sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienhaus und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objektes, der Strand und die Verhältnisse im Dorf. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche.

Das Haus darf nur von den bei der Buchung angemeldeten Personen belegt werden, wobei Kinder als volle Person zählen. Eine Überbelegung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Im Falle einer Überbelegung sind der Vermieter oder dessen Beauftrage am Ort berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich abzuweisen und eine angemessene zusätzliche Vergütung zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50 Euro zu verlangen. Diese Regelung gilt auch für Dauerbesucher, wenn die durch mehrtägigen Aufenthalt dieser Personen zusätzlich entstehende Inanspruchnahme des Hauses einem Bewohnen gleichkommt. Dabei ist unerheblich, ob diese Besucher in dem Haus auch übernachten oder sich nur tagsüber dort aufhalten. 

Das Zubehör wie Kanu und Kinderspielgeräte etc. darf auf eigenes Risiko mitgenutzt werden. Die Funktionstüchtigkeit kann nicht bindend zugesichert werden. Der Mieter hat sich vor der Benutzung davon zu überzeugen, dass dieses Zubehör in gebrauchsfähigem Zustand ist. Schäden während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter kann Schäden auf eigene Rechnung fachmännisch beseitigen lassen.

Über Nacht dürfen keine Möbel, Gartenmöbel oder andere Gegenstände auf den Rasenflächen gelassen werden. Diese verhindern die automatische Bewässerung des Rasens und verursachen Schäden, die nur mit großem Aufwand beseitigt werden können.

Bitte berücksichtigen Sie, dass unser Haus nicht behindertengerecht ist. Wenn Sie eine oder mehrere geistig oder körperlich behinderte Personen in Ihrer Gruppe haben, müssen wir vor dem Vertragsabschluss schriftlich darüber informiert werden.

Sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter werden ausgeschlossen, es sei den, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten ist auf den einfachen Mietspreis beschränkt.

Abreise

Die vereinbarte Rückgabezeit des Ferienhauses ist einzuhalten. Nach der vereinbarten Uhrzeit ist dem Reinigungspersonal ein jederzeitiges Betreten der Räumlichkeiten gestattet, verbunden mit der uneingeschränkten Möglichkeit zur Reinigung. Wenn das Ferienhaus nicht bis 10:00 Uhr am Abreisetag verlassen wird, sind wir berechtigt, Ihnen die Tagesmiete und entstandene Kosten in Rechnung zu stellen und mit der Kaution zu verrechnen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Haus, den Garten, die Garage und alle Gegenstände des Mietobjektes in einwandfreiem Zustand gereinigt, aufgeräumt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Insbesondere ist der Geschirrspüler zu leeren, die Abfälle sind zu entsorgen sowie Küchengeräte und -maschinen, Töpfe und Geschirr sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird diese mit mindestens 20 € / Stunde berechnet. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Für die Beseitigung der vom Mieter verursachten Schäden darf der Vermieter eine Aufwandpauschale von mindestens 30 Euro in Rechnung stellen.

Reklamationen

Bitte melden Sie eventuell vorgefundene oder aufgetretene Schäden oder Mängel - selbst kleinerer Art - auch in Ihrem Interesse unverzüglich dem Verwalter mündlich und dem Vermieter (spätestens innerhalb 24 Stunden) sowohl telefonisch als auch per Fax. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel, die erst bei oder nach der Abreise gemeldet werden, berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen, Mietminderungen usw. Bei unbegründeter Mängelanzeige hat der Vermieter Anspruch auf die Erstattung der entstanden Kosten und Aufwendungen.

Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn er zuvor den Mangel angezeigt und zu dessen Behebung eine angemessene Frist gesetzt hat.

Alle elektrischen und elektronischen Geräte (z.B. Waschmaschine, Trockner, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Toaster, Bügeleisen, Staubsauger, Wasserkocher, Sat-TV etc.), Klimaanlagen und einige weiteren Gegenstände werden ohne Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt. Bei eventuellen Ausfällen und notwendigen Reparaturen besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Wir legen jedoch Wert auf Funktionstüchtigkeit der Geräte, und sind bemüht eventuelle Ausfälle zügigst zu beheben.

Der Mieter ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter diesem gegenüber innerhalb eines Monats nach Abgabe des Mietobjektes geltend zu machen. Ansprüche des Kunden und seiner Mitreisenden gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Abreisetag. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag.

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.  

Sonderwünsche und Nebenabreden

Eine Abtretung jedweder Ansprüche und Pflichten des Mieters sowie seiner Mitreisenden im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Sonderwünsche, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Bestimmung des Gerichtsortes unterliegt dem EuGVÜ ( Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, zuletzt geändert durch das Beitrittsübereinkommen vom 29. November 1996).

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.